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Bekanntgabe des PUK-Codes und Duplizierung einer SIM-Karte – Sicherstellung?

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Shirin GhazanfariJBl 2021, 740 Heft 11 v. 25.11.2021

§ 111 Abs 2 StPO, § 134 Abs 1 Z 2 StPO, § 134 Abs 1 Z 3 StPO

Die Bekanntgabe des PUK-Codes zu einem bestimmten Mobiltelefon ist nicht nach § 134 Z 2 StPO zu beurteilen. Es ist mit einer Sicherstellung nach § 110 StPO vorzugehen.

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