§ 6 ABGB, § 7 ABGB, § 579 Abs 2 ABGB
Ob die Identität der Zeugen aus der Urkunde hervorgeht, unterliegt der Beurteilung im Einzelfall. Die Nichtanführung der in den Materialien genannten Kriterien „(Geburtsdatum, [Berufs-]Adresse)“ führt nicht automatisch zur Ungültigkeit des Testaments.