§ 3 GuKG, § 19 GuKG, § 33 UbG, § 36 Abs 1 UbG
Der Begriff der „Heilbehandlung“ nach dem UbG umfasst nicht nur unmittelbar therapeutische, sondern auch diagnostische und physikalische Maßnahmen, wie etwa eine Blutabnahme.
§ 3 GuKG, § 19 GuKG, § 33 UbG, § 36 Abs 1 UbG
Der Begriff der „Heilbehandlung“ nach dem UbG umfasst nicht nur unmittelbar therapeutische, sondern auch diagnostische und physikalische Maßnahmen, wie etwa eine Blutabnahme.