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Keine gemeinsame Obsorge eines leiblichen Elternteils und dessen Lebensgefährten als Pflegeelternteil

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 652 Heft 10 v. 28.10.2021

§ 185 ABGB

Eine gemeinsame Obsorge eines leiblichen Elternteils und eines Pflegeelternteils ist mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht zulässig; solange einem leiblichen Elternteil die Obsorge zusteht, kann er nicht gemeinsam mit einem Dritten (und sei es auch ein Pflege- oder Stiefelternteil) mit der Obsorge betraut werden. Dies gilt auch für die Rechtslage nach dem KindNamRÄG 2013.

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