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Krise als Motor der Rechtsentwicklung im Zivilprozess- und Insolvenzrecht*)*)Der vorliegende Beitrag beruht auf dem Vortrag, den der Verfasser am 02.07.2020 im Rahmen der Webinar-Reihe „Privatrecht in der COVID-19-(Wirtschafts-)Krise“ (veranstaltet von der JKU Linz und dem Verlag Österreich unter der wissenschaftlichen Leitung von Johannes W. Flume und Andreas Geroldinger) gehalten hat. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten. Ich danke meinen Assistentinnen Mag. Laura Kilzer und Mag. Anna Weber für die wertvolle Unterstützung bei der Dokumentation der Nachweise.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Christian KollerJBl 2020, 539 Heft 8 v. 15.8.2020

Die COVID-19-Gesetzesflut hat auch im Zivilprozess- und Insolvenzrecht zahlreiche Sonderregelungen hervorgebracht, die darauf abzielen, die (wirtschaftlichen) Folgen der COVID-19-Pandemie und ihrer Bekämpfung abzufedern – mit anderen Worten: das Zivilverfahrensrecht „krisenfest“ zu machen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob das temporär angelegte Maßnahmenpaket auch Regelungen enthält, die langfristig Eingang in den zivilverfahrensrechtlichen Normenbestand finden sollten. Im Fokus steht dabei die Vereinbarkeit der Online-Gerichtsverhandlung mit den tragenden Grundsätzen der ZPO. Im Anschluss daran wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Kriseninstrument in einen historischen Kontext und ihr Verhältnis zur Insolvenzanfechtung auf den Prüfstand gestellt.

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