Zahlreichen Medienberichten zufolge kommt Österreich – insbesondere dem Land Tirol – eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 in Europa und darüber hinaus zu. Gestützt auf den Vorwurf, österreichische Behörden hätten zu spät auf das Auftreten des neuen Coronavirus reagiert, ist eine Sammelklage in Vorbereitung, mit der (unter Beteiligung eines Prozessfinanzierers) Amtshaftungsansprüche verfolgt werden sollen. Zahlreiche COVID-19-Geschädigte, die sich daran beteiligen wollen, stammen aus dem Ausland und behaupten, sich in Ischgl oder bei einem „Ischgl-Heimkehrer“ angesteckt zu haben. Die Prüfung, unter welchen Voraussetzungen wer wem haftet, wirft zahlreiche Fragen auf, die in der über 100-jährigen Geschichte des Epidemiegesetzes und der über 70-jährigen Geltung des Amtshaftungsgesetzes noch nicht gestellt wurden. Der vorliegende Beitrag soll manche beantworten, bei anderen eine Annäherung versuchen.