§ 1311 ABGB, § 30 Abs 8 StrabVO, § 10 StrabVO
§ 30 Abs 8 und 10 StrabVO sind Schutznormen iS des § 1311 ABGB, die die Sicherheit der Fahrgäste bezwecken und deren Schädigung beim Betrieb von Straßenbahnen hintanhalten sollen.
§ 1311 ABGB, § 30 Abs 8 StrabVO, § 10 StrabVO
§ 30 Abs 8 und 10 StrabVO sind Schutznormen iS des § 1311 ABGB, die die Sicherheit der Fahrgäste bezwecken und deren Schädigung beim Betrieb von Straßenbahnen hintanhalten sollen.