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Angehörige im Erwachsenenschutzverfahren nicht rechtsmittellegitimiert

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 195 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 2 AußStrG, § 78 AußStrG, § 127 Abs 3 AußStrG

Angehörigen des Betroffenen kommt im Erwachsenenschutzverfahren (außerhalb der Sondernorm des § 127 Abs 3 AußStrG) keine Rechtsmittellegitimation zu (hier: Genehmigung der Wohnsitzverlegung).

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