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Haftung des Ofensetzers ohne Gewerbeschein und des Gewerbeberechtigten wegen falscher Endbefundung

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Andreas GeroldingerJBl 2020, 190 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 1299 ABGB, § 1311 ABGB, § 29 Abs 1 Sbg BauTG

Auch derjenige haftet nach § 1299 ABGB, der, ohne Fachmann zu sein, eine Arbeit übernimmt, die in der Regel wegen der notwendigen Kenntnisse nur von einem Fachmann besorgt zu werden pflegt. Auch das Fehlen einer Gewerbeberechtigung entlastet daher nicht.

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