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Betriebsrat zur Überwachung der Einhaltung von Betriebsübungen berechtigt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 594 Heft 9 v. 1.9.2019

§ 89 ArbVG

Der in der Generalklausel des § 89 ArbVG enthaltene Begriff „Rechtsvorschrift“ ist nicht auf Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohn oder Betriebsvereinbarungen beschränkt, sondern umfassender auch iS von betrieblichen Übungen, die zumindest einen Teil der Belegschaft betreffen, zu verstehen.

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