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Kollisionsrechtliche Anknüpfung der Tatbestandswirkung / keine Ordre-public-Verletzung durch überlange Verfahrensdauer oder Judikaturänderung eines ausländischen Höchstgerichts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 591 Heft 9 v. 1.9.2019

§ 411 ZPO, § 1435 ABGB, § 406 EO, § 79 EO idF vor BGBl I 100/2016, § 1 IPRG

Die Tatbestandswirkung gehört nicht zu den prozessualen, sondern zu den materiell-rechtlichen Urteilswirkungen. Die „Anerkennung“ der Tatbestandswirkung eines Urteils richtet sich nach dem anwendbaren Sachrecht.

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