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Persönlicher Schutzzweck der Verpflichtung zur richtigen und vollständigen Führung des Grundbuchs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 448 Heft 7 v. 1.7.2019

§ 1 AHG, § 1 GBG, § 1311 ABGB

Die Verpflichtung zur richtigen und vollständigen Führung des Grundbuchs schützt grundsätzlich nur jene Personen, die im Grundbuch eingetragene Rechte besitzen oder deren Begründung unmittelbar anstreben und damit am grundbücherlichen Verkehr teilnehmen.

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