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Die Anwendung des Deliktsgerichtsstands nach Art 7 Nr 2 EuGVVO auf reine Vermögensschäden eines Fahrzeugkäufers

AufsätzeProf. Dr. Thomas KlickaJBl 2019, 337 Heft 6 v. 1.6.2019

Der Beitrag behandelt die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Klagen über reine Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fahrzeugen, die mit einer „Schummelsoftware“ vom Hersteller ausgeliefert wurden.

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