Förderungen legen Interessengegensätze offen. Vom Staat gerne als Instrument „sanfter“ Steuerung eingesetzt, um bestimmte Ziele zu verfolgen, sind sie für die Betroffenen ein zweifelhaftes Vergnügen: Nicht selten gehen mit ihnen Verhaltensdisziplinierungen einher, die in Grundrechtsgefährdungen umschlagen. Der Beitrag veranschaulicht dieses Phänomen an den Förderungen, die FWF und FFG als bedeutendste österreichische Forschungsförderungsorganisationen vergeben. Dabei zeigt er, wie die Grundrechte solchen Gefährdungen begegnen, konkret der Gleichheitssatz in Verbindung mit der Wissenschaftsfreiheit. Damit versteht sich der Beitrag auch als rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einer aktuellen wissenschaftspolitischen Debatte.