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Ehe für alle - Grundrechtejudikatur auf neuen Wegen?*)*)Im Gedenken an den am 09.03.2017 verstorbenen Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karl Korinek, Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes a.D. und langjährigen Mitherausgeber der Juristischen Blätter, veranstaltete das „Forum Verfassung“ am 13.03.2018 ein Symposion in Wien. Die Manuskripte der vier auf diesem Gedenksymposion – von Josef Aicher, Christoph Grabenwarter, Michael Holoubek und Hans Georg Ruppe – gehaltenen Vorträge werden in den Juristischen Blättern (Hefte 07/2018 und 08/2018) veröffentlicht. Red.

Aufsätzeem. o. Univ.-Prof. DDr. Hans Georg RuppeJBl 2018, 428 Heft 7 v. 1.7.2018

Mit Erkenntnis vom 04.12.2017, G 258/17 ua, hat der VfGH die Worte „verschiedenen Geschlechts“ in § 44 ABGB aufgehoben und damit homosexuellen Paaren die Ehe zugänglich gemacht. Die Entscheidung bejaht einen verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch homosexueller Paare auf Eheschließung. Überdies hat der VfGH durch die Aufhebung der auf die Gleichgeschlechtlichkeit bezugnehmenden Wortfolgen im EPG die eingetragene Partnerschaft für heterosexuelle Paare geöffnet. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.12.2018 in Kraft. Der Beitrag setzt sich – vor dem Hintergrund der bisherigen einschlägigen Judikatur des VfGH – kritisch mit dieser Entscheidung auseinander. Er versucht zu zeigen, dass die Aufhebung in § 44 ABGB nicht überzeugend begründet ist, bei Anerkennung der Prämissen des VfGH möglicherweise aber zu eng gefasst ist und dass für die Aufhebung von Teilen des EPG keine prozessrechtliche Notwendigkeit bestand.

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