Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger ist nach 150 Jahren immer noch ein zentraler Grundrechtskatalog der österreichischen Bundesverfassung. Die Interpretation der darin enthaltenen Bestimmungen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Der nachfolgende Beitrag zeichnet diese Entwicklung im Hinblick auf die Gesetzesvorbehalte des StGG nach und nimmt dabei insbesondere die verfassungsgerichtliche Judikatur in den Blick. Dabei lassen sich eine Entfaltungsphase, eine Durchführungsphase und eine Vereinheitlichungsphase unterscheiden. Schließlich werden zukünftige, insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bedingte Tendenzen analysiert.