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Verhältnismäßig einheitlich: Die Gesetzesvorbehalte des StGG 1867 im Wandel*)*)Im Gedenken an den am 09.03.2017 verstorbenen Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Karl Korinek, Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes a.D. und langjährigen Mitherausgeber der Juristischen Blätter, veranstaltete das „Forum Verfassung“ am 13.03.2018 ein Symposion in Wien. Die Manuskripte der vier auf diesem Gedenksymposion – von Josef Aicher, Christoph Grabenwarter, Michael Holoubek und Hans Georg Ruppe – gehaltenen Vorträge werden in den Juristischen Blättern (Hefte 07/2018 und 08/2018) veröffentlicht. Red.

AufsätzeUniv.-Prof. DDr. Christoph GrabenwarterJBl 2018, 417 Heft 7 v. 1.7.2018

Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger ist nach 150 Jahren immer noch ein zentraler Grundrechtskatalog der österreichischen Bundesverfassung. Die Interpretation der darin enthaltenen Bestimmungen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Der nachfolgende Beitrag zeichnet diese Entwicklung im Hinblick auf die Gesetzesvorbehalte des StGG nach und nimmt dabei insbesondere die verfassungsgerichtliche Judikatur in den Blick. Dabei lassen sich eine Entfaltungsphase, eine Durchführungsphase und eine Vereinheitlichungsphase unterscheiden. Schließlich werden zukünftige, insbesondere durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bedingte Tendenzen analysiert.

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