vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtskraft von Bescheiden im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 332 Heft 5 v. 1.5.2018

§ 71 Abs 1 ASGG, § 360b ASVG, § 68 AVG

Der Gedanke der Rechtskraft von Bescheiden ist trotz Nichtanführung des § 68 AVG im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren als allgemeiner Grundsatz anzuwenden; Parteien sowie Behörden sind an die in Bescheidform ergangene, daher verbindliche Regelung gebunden. Dies gilt auch im Anwendungsbereich des § 360b ASVG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!