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Keine Haftung des Dienstnehmers für Sozialversicherungsbeiträge bei Qualifikation des „Werkvertrags“ als Dientsvertrag

RechtsprechungOrdentliche Gerichteem. o. Univ.-Prof. Dr. Konrad GrillbergerJBl 2018, 328 Heft 5 v. 1.5.2018

§ 60 Abs 1 ASVG, § 1042 ABGB, § 1358 ABGB

§ 60 Abs 1 ASVG stellt eine abschließende Regelung dar und es besteht – abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen – dann, wenn ein Abzug nach dieser Bestimmung nicht mehr möglich ist, keine Verpflichtung des Dienstnehmers zum Ersatz von auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen.

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