Seit langem wird in Österreich – ganz anders als in Deutschland – nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass das Anfechtungsrecht iS der §§ 27 ff IO nicht abgetreten (und auch nicht durch Massegläubiger gepfändet) werden könne. Dieses Dogma von der Unabtretbarkeit insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche bereitet allerdings praktische Schwierigkeiten, zumal eine Übertragung durchaus geeignet sein kann, die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens zu erleichtern und zu beschleunigen. Im folgenden Beitrag wird daher analysiert, ob die gegen eine Abtretbarkeit vorgebrachten Einwände in dogmatischer Hinsicht überzeugen.