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Fingierter Bombenalarm, Drohanrufe gegenüber der Polizei und Nötigung III

RechtsprechungOrdentliche GerichteMag. Florian SprajcJBl 2018, 126 Heft 2 v. 1.2.2018

§ 74 Abs 1 Z 5 StGB, § 105 Abs 1 StGB, § 107 Abs 1 StGB, § 107 Abs 2 StGB, § 269 Abs 2 StGB

Der Begriff der Schutzbefohlenen iS des § 74 Abs 1 Z 5 StGB ist nicht alleine iS des Personenrechts des ABGB oder der Aufgaben von Sicherheitsorganen auszulegen, sondern iS wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Gegebenheiten und einer sich daraus ergebenden Verantwortung für andere.

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