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Zustellungen im Ausland, Abwesenheitsurteil und rechtliches Gehör

RechtsprechungOrdentliche GerichteRA Mag. Dr. Roland KierJBl 2018, 62 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 427 Abs 1 StPO, § 11 Abs 1 ZustG, Art 5 EU-RHÜ

Gemäß § 11 Abs 1 ZustG sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls – subsidiär – auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen.

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