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Einsatz eines IMSI-Catchers durch die Strafverfolgungsbehörden

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-KrauskopfJBl 2018, 59 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 134 Z 2 StPO, § 135 Abs 2 StPO, § 137 StPO

Ungeachtet des Umstands, dass die StPO keine explizite Regelung für die Ermittlung des Standorts eines Mobilfunkgeräts durch technische Mittel vorsieht, fällt der Einsatz eines IMSI-Catchers in den Anwendungsbereich von § 134 Z 2, § 135 Abs 2 StPO.

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