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Die Abstraktheit der Vollmacht iS des § 1017 S 3 ABGB als Grundlage für den Fehlgebrauch der Vertretungsmacht im Privatrecht

AufsätzeDr. Andreas BaumgartnerJBl 2018, 681 Heft 11 v. 1.11.2018

Paul Laband1)1)Die Stellvertretung bei dem Abschluß von Rechtsgeschäften nach dem allgem. Deutsch. Handelsgesetzbuch, ZHR 10 (1866) 183 ff. wird öfters als Entdecker des Dogmas der Abstraktheit der Vollmacht genannt. Die Entwicklung der Trennung des Innenverhältnisses (Auftrag) vom Außenverhältnis (Vollmacht) hat allerdings bereits wesentlich früher eingesetzt und wurde durch Laband nur mit besonderer Deutlichkeit und Konsequenz ausgeführt. Das ABGB konnte davon bereits profitieren und geht daher in § 1017 S 3 ABGB von einer getrennten Betrachtung aus. Aus der Bestimmung lassen sich Anhaltspunkte für die Frage gewinnen, unter welchen Voraussetzungen das Innen- auf das Außenverhältnis ausnahmsweise „durchschlägt“. Das ABGB kann daher als Grundlage für die Problematik des Fehlgebrauchs (Missbrauchs) der Vertretungsmacht im Privatrecht herangezogen werden, und zwar auch im Bereich des Unternehmensrechts iwS.

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