vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Krankheitsbedingte Geschäftsunfähigkeit des Bankkunden - wesentliche Änderungen durch das 2. ErwSchG*)*)Aktualisierte und ergänzte Fassung der Vorträge, die Univ.-Prof. Dullinger am 08.11.2016 im Rahmen des Bankrechtsforums in Wien und am 24.04.2017 gemeinsam mit Dr. Eliskases im Rahmen des Seminars für Bankrecht in Linz gehalten hat.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Silvia Dullinger , Univ.-Ass. Dr. Martina EliskasesJBl 2017, 481 Heft 8 v. 1.8.2017

Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) wurde das Recht der Geschäftsfähigkeit und der gesetzlichen Vertretung grundlegend reformiert. Die Änderungen betreffen vor allem erwachsene Personen, „die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind“ (§ 239 Abs 1 ABGB nF). Das Gesetz ist am 25.04.2017 im BGBl (I Nr 59) kundgemacht worden. In Kraft treten werden die wesentlichen Teile der Neuregelung allerdings erst mit 01.07.2018,1)1)Vgl im Einzelnen § 1503 Abs 9 ABGB, § 131 EheG, § 45 Abs 3 EPG, § 11 Abs 8 NÄG, § 65 Abs 7 KAKuG, § 207m AußStrG, § 46 Abs 5 RPflG, § 11 Abs 3 ErwSchVG, § 42 Abs 4 UbG, § 22 Abs 3 HeimAufG, § 189 Abs 6 NO, § 60 Abs 8 RAO; jeweils idF BGBl I 59/2017. sodass für alle betroffenen Personen und Institutionen noch knapp ein Jahr zur Vorbereitung bleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte