vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Verbot“ des ultra alterum tantum auch für titelmäßig zugesprochene (lineare) Zinsen?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 446 Heft 7 v. 1.7.2017

§ 1335 ABGB

§ 1335 ABGB beinhaltet eine Art „Wuchergrenze“ und bezweckt damit den Schutz des Schuldners; die den Schuldner treffenden Zinsen sollen nicht in eine für ihn „bedenkliche“ Höhe anschwellen. Dieser Schutzzweck muss grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Gattung der Zinsen zum Tragen kommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!