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Verjährung bei Verfolgung eines Verdienstentfalls nach § 8 Abs 3 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 448 Heft 7 v. 1.7.2017

§ 1489 ABGB, § 8 Abs 3 MRG

Der Ersatzanspruch des Mieters nach § 8 Abs 3 MRG unterliegt der kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren. Ein Schaden, der aus der laufenden Beeinträchtigung des Benützungsrechts des Bestandnehmers iS des § 8 Abs 3 MRG resultiert, ist als fortgesetzte Schädigung zu qualifizieren, für die die Verjährung jeweils (täglich) neu zu laufen beginnt.

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