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Amtshaftung für Gesetzesvorbereitung durch Verwaltungsorgane

AufsätzeMag. David MessnerJBl 2017, 296 Heft 5 v. 1.5.2017

E. Bedingungen für die Haftung bei fehlerhaften Regierungsvorlagen

Auch von den Befürwortern einer Haftung für Gesetzesvorbereitung wurden bislang die Kriterien für das Bestehen eines solchen Amtshaftungsanspruches nicht näher untersucht.127)127)Siehe aber Koziol, RdW 2011, 458 ff, dessen Gedanken zur Organhaftung für Vorlagen zur Finanzgesetzgebung weitgehend auf die Amtshaftung übertragbar sind. Daher sollen sie hier zum Abschluss in Grundzügen behandelt werden.

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