Das Verhältnis von Stimmabgabe und Beschluss ist insbesondere aufgrund einer neueren Arbeit von Wolfgang Ernst zweifelhaft geworden. Der folgende Beitrag setzt sich damit auseinander. Kernthemen sind die Rechtsnatur der Stimmabgabe, die Voraussetzungen eines Gesellschafterbeschlusses einschließlich der Frage, wie man sich die Transposition von Stimmabgaben (Individualerklärungen) in einen Beschluss (Kollektivakt) vorstellen sollte. Abschließend wird geprüft, inwieweit sich die Ergebnisse zu Gesellschafterbeschlüssen in der GmbH auf andere Beschlüsse des Gesellschaftsrechts übertragen lassen.