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Zulässigkeit des Rechtswegs bei Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch eine Obduktion

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 239 Heft 4 v. 1.4.2017

§ 16 ABGB, § 9 Abs 5 AHG, § 1 JN

Die Leichenbeschau ist die äußere Besichtigung und Untersuchung der Leiche, während die Obduktion die Leichenöffnung und damit die Besichtigung umfasst, in welchem Zustand sich das Innere einer Leiche befindet.

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