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Anlageberatung: schlüssiger Auskunftsvertrag in Vertriebskette; Verjährung bei Beschwichtigungsversuchen des Anlageberaters

RechtsprechungOrdentliche GerichteRAA Dr. Jakob KepplingerJBl 2017, 182 Heft 3 v. 1.3.2017

§ 1295 ABGB, § 1300 ABGB, § 1313a ABGB, § 1497 ABGB

Der Anlageberater ist zur Aufklärung seiner Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet. Diese Verpflichtung trifft auch den Anlagevermittler.

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