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Aufhebung des Schiedspruchs wegen Verstoßes gegen die Schiedshängigkeitssperre?

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 57 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 584 Abs 3 ZPO

Ein Verstoß gegen die Schiedshängigkeitssperre ist – außer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 584 Abs 3 S 2 ZPO – ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public. § 584 Abs 3 S 2 ZPO gilt auch für das Verhältnis zwischen zwei Schiedsgerichten.

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