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Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Sekundäransprüchen aus griechischen Staatsanleihen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 48 Heft 1 v. 1.1.2017

Art 5 Nr 1 EuGVVO

Die Bestimmung des rechtlichen Erfüllungsorts (für die verletzte Vertragsleistung) erfolgt zunächst nach einem gegebenenfalls vereinbarten Erfüllungsort. Sonst ist der rechtliche Erfüllungsort für die verletzte Vertragsleistung nach der lex causae (Vertragsstatut der lex fori) zu

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