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Die Obduktion, insbesondere wegen diagnostischer Unklarheit, als ein Beispiel für das erforderliche öffentliche oder wissenschaftliche Interesse

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. DDr. Herbert KalbJBl 2017, 44 Heft 1 v. 1.1.2017

§ 25 Abs 1 KAKuG, § 25 Abs 2 KAKuG, § 12 Abs 3 Vlbg Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen, § 502 Abs 1 ZPO, § 508a Abs 2 ZPO, Art 9 EMRK

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