§ 35 Abs 2 WEG 2002, § 37 Abs 5 WEG 2002, § 830 ABGB
Die Aufzählung der wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen in § 37 Abs 5 S 1 WEG 2002 ist nicht analog um § 35 Abs 2 WEG 2002 zu erweitern. Diese Bestimmung steht einem Realteilungsbegehren nicht entgegen.