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Prüfschritte und Beweislast bei einer Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB, § 98 EheG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 802 Heft 12 v. 1.12.2017

§ 1356 ABGB, § 98 EheG

Bei der Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB, § 98 EheG sind drei Prüfschritte voneinander zu unterscheiden, und zwar

der Wegfall der Subsidiarität nach § 98 Abs 2 EheG bzw iS des § 1356 ABGB (Uneinbringlichkeit, Erfolglosigkeit, Aussichtslosigkeit, Unzumutbarkeit der Exekutionsführung),

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