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Inhaltserfordernisse des Anspruchsschreibens nach § 16 BTVG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 543 Heft 8 v. 1.8.2016

§ 16 BTVG

Der Abtretungsanspruch nach § 16 BTVG ist eine Art „zessionsrechtlicher“ Aussonderungsanspruch zur Befriedigung des Erwerbers und durchbricht im Interesse eines verstärkten Schutzes des Erwerbers § 3 Abs 1 IO und damit den Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger.

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