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Entscheidung über eine bedingte Entlassung: Äußerungen der BEST dem Bund als Rechtsträger des Strafvollzugs zuzurechnen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 542 Heft 8 v. 1.8.2016

§ 1 AHG

Erstattet der Amtssachverständige eines Rechtsträgers ein Gutachten in Erfüllung seiner Amtspflicht‚ so ist diese Tätigkeit nur dann als Hoheitsakt zu qualifizieren‚ wenn sie einer hoheitlich wahrzunehmenden Verwaltungsmaterie zuzuordnen ist.

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