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Keine Parteistellung des mutmaßlichen unehelichen Vaters im Obsorgeentziehungsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 396 Heft 6 v. 1.6.2016

§ 2 AußStrG, § 177 ABGB, § 178 ABGB

Die Bestimmung des § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist eng auszulegen. Die Rechtsmittellegitimation muss allgemein – wie die Beschwer – bereits im Zeitpunkt der Erhebung des Rechtsmittels vorliegen.

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