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Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss eines minderjährigen Kindes mit humanitärem Bleiberecht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 710 Heft 11 v. 1.11.2016

§ 2 Abs 1 UVG, Art 1 VO (EU) 1231/2010, Art 12 Z 1 Genfer Flüchtlingskonvention

Ein minderjähriges Kind mit humanitärem Bleiberecht hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Art 1 VO (EU) 1231/2010 gilt nicht für Drittstaatsangehörige, die ausschließlich Verbindungen zu einem Drittstaat und einem einzigen Mitgliedstaat haben.

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