§ 19 ZPO, § 21 ZPO, § 896 ABGB, § 1037 ABGB, § 1313 ABGB, § 1313a ABGB
Feststellungen, die der Nebenintervenient wegen des Vorbringens seiner eigenen Partei nicht bekämpfen konnte oder die für das Urteil nicht wesentlich waren, binden ihn nicht. Gleiches gilt für Vorbringen, das mit dem Prozessstoff des Rechtsstreits nicht im Zusammenhang steht.