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Regress des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer: Bindungswirkung des Vorprozesses; Kosten des Passivprozesses als Schaden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 665 Heft 10 v. 1.10.2016

§ 19 ZPO, § 21 ZPO, § 896 ABGB, § 1037 ABGB, § 1313 ABGB, § 1313a ABGB

Feststellungen, die der Nebenintervenient wegen des Vorbringens seiner eigenen Partei nicht bekämpfen konnte oder die für das Urteil nicht wesentlich waren, binden ihn nicht. Gleiches gilt für Vorbringen, das mit dem Prozessstoff des Rechtsstreits nicht im Zusammenhang steht.

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