Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007
Die Zuhilfenahme gerichtlich vorgesehener Instrumente zur Durchsetzung einer vermeintlich zustehenden Forderung ist zulässig und daher keine unerlaubte Handlung iS des Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007.
Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007
Die Zuhilfenahme gerichtlich vorgesehener Instrumente zur Durchsetzung einer vermeintlich zustehenden Forderung ist zulässig und daher keine unerlaubte Handlung iS des Art 5 Nr 3 LGVÜ 2007.