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Zur subjektiven Komponente unrechtsgeprägter Sonderdelikte

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Florian SprajcJBl 2015, 394 Heft 6 v. 1.6.2015

StGB § 12, StGB § 14, StGB § 153d, StGB § 156

Das Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB und das Vergehen oder Verbrechen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz nach § 153d StGB sind unrechtsgeprägte Sonderdelikte (§ 14 Abs 1 StGB).

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