StGB § 12, StGB § 14, StGB § 153d, StGB § 156
Das Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB und das Vergehen oder Verbrechen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz nach § 153d StGB sind unrechtsgeprägte Sonderdelikte (§ 14 Abs 1 StGB).