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Haftung des Sachwalters wegen der Geltendmachung überhöhter Entgelte und Entschädigungsleistungen?

AufsätzeMMag. Katharina SchmidJBl 2015, 69 Heft 2 v. 1.2.2015

Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, ob ein Sachwalter bei der Beantragung seiner Entschädigungen und Entgelte dazu verpflichtet ist, nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch jene des Pflegebefohlenen wahrzunehmen; mithin ob der Pflegebefohlene für den Fall bereits zugesprochener überhöhter Entgelts- und Entschädigungsleistungen Schadenersatz gemäß § 277 ABGB begehren kann. Zunächst muss jedoch in einem ersten Schritt geklärt werden, ob der die überhöhten Ansprüche zusprechende Beschluss nicht ohnehin der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche entgegensteht.

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