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Gerichtliche Bewilligung einer akustischen Überwachung für die Vergangenheit

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Susanne Reindl-KrauskopfJBl 2015, 735 Heft 11 v. 1.11.2015

EU-RHÜ Art 20, StPO § 136 Abs 1 Z 3 lit a, StPO § 137

Die nachträgliche Bewilligung der Durchführung eines von ausländischen Behörden angeordneten Lauschangriffs auf Grundlage von Art 20 EU-RHÜ kommt nicht in Betracht. Art 20 EU-RHÜ bezieht sich bloß auf die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs einer Person.

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