IG-L § 14 Abs 2, IG-L § 30 Abs 1 Z 4, Sbg Westautobahn-GeschwindigkeitsbeschränkungsVO § 3 Abs 1
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) enthält für Elektroautos keine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen. § 3 der Sbg Westautobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-VO, dessen Wortlaut Elektroautos mitumfasst, kann daher nicht dahin ausgelegt werden, dass Elektroautos nicht unter die Geschwindigkeitsbeschränkungen fallen.