vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafrechtliche Einordnung von „Parkpickerln“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2015, 735 Heft 11 v. 1.11.2015

StGB § 108, StGB § 164 Abs 2, StGB § 238 Abs 1, StGB § 238 Abs 3, StGB § 293 Abs 2

Parkkleber sind weder Wertzeichen noch amtliche Stempelabdrücke iS des § 238 Abs 1 und 3 StGB. Ihnen kommt keine Wertträgereigenschaft zu. Als (verkürzte) Urkunden bescheinigen sie (ausschließlich) die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!