Die Diskussion der sachlichen Dimension des Schutzbereichs freier Erwerbsbetätigung, also die Frage, was die Gewährleistung freier Erwerbsbetätigung denn schützt, ist typischerweise vom Satz geprägt, geschützt sei jede Tätigkeit, die auf wirtschaftlichen Erfolg gerichtet ist; also jede Art, Vermögen zu erwerben. Der nachfolgende Beitrag möchte diese Aussage präzisieren und zugleich einen entwicklungsgeschichtlichen Abriss hin zu jener Grundlage bieten, auf die sie in der aktuellen grundrechtsdogmatischen Auseinandersetzung gestützt ist.