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Amtsmissbrauch durch Nichtabführung von Strafgeldern

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. MMag. Stefan G. HuberJBl 2014, 275 Heft 4 v. 1.4.2014

StGB § 302

Ein Beamter, der gesetzeskonform mit Organstrafverfügung einen Geldbetrag einhebt, handelt – ungeachtet eines bereits zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorsatzes, den vereinnahmten Geldbetrag nicht unverzüglich abzuführen – nicht rechtswidrig und daher auch (noch) nicht missbräuchlich iS des § 302 StGB.

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