Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Wr Verwaltungsgerichtsgesetzes über die Zusammensetzung und Neuwahl des Geschäftsverteilungsausschusses, das Dirimierungsrecht des Vorsitzenden und die provisorische Geltung der Geschäftsverteilung; Abweisung des Gesetzesprüfungsantrages hinsichtlich der Bestimmungen betreffend die Revisionsstelle, die Führung und Erledigung von Verfahren durch Rechtspfleger und die Ernennung von Mitgliedern des UVS Wien zu Mitgliedern des VwG Wien
RechtsprechungVerfassungsgerichtshofProf. Dr. Ernst MarkelJBl 2014, 238 Heft 4 v. 1.4.2014