AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Alrun CohenJBl 2014, 228 Heft 4 v. 1.4.2014
Ebenso relevant wie die Haftung für Schäden ist eine vorgelagerte Frage des Rechtsschutzes: Inwieweit können Betroffene drohende Schäden im Anwendungsbereich des AHG abwehren?